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P&R Klosterneuburg nur für Benützer öffentlicher Verkehrsmittel

KLOSTERNEUBURG (ph): Samstag ist bis 12:00h Kurzparkzone in Klosterneuburg und so kommt es durchaus vor, dass Autos am P&R Klosterneuburg abgestellt werden und man in die Stadt einkaufen geht. Diese Parker sollten ein ein rotes Hinweisschild beim P&R Klosterneuburg beachten.

Es weißt die Benützer der Park & Ride Anlage darauf hin, dass die Benützung der PARK & RIDE ANLAGE KLOSTERNEUBURG NUR GESTATTET IST, wenn die BESTIMMUNGSGEMÄßE NUTZUNG eingehalten wird.

Es handelt sich um einen PRIVATGRUND und zu KONTROLLZWECKEN soll man den gültigen Fahrschein bis nach der Ausfahrt bereithalten.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Als Urheber / Impressum des Hinweisschilds wird das 

Land Niederösterreich, die Stadtgemeinde Klosterneuburg und die ÖBB-Infrastruktur AG

genannt.

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